Gürtelprüfung

Wer Karate übt, legt für gewöhnlich in bestimmten Abständen Prüfungen ab.
Die Entscheidung darüber, wann die Zeit reif dafür ist, sollte stets in Abstimmung mit dem Trainer getroffen werden.

Dabei spielen z.B. die Regelmäßigkeit der Trainingsteilnahme, der persönliche Einsatz im Training, natürlich die technischen Fortschritte, aber auch die Wartezeit seit der letzten Prüfung und noch andere Faktoren eine Rolle. So wird auch Prüfungsangst minimiert – es tritt prinzipiell niemand an, der noch nicht fit für den nächsten Gurt ist.

Ein guter Karateka fixiert sich aber nicht ausschließlich auf Gürtelprüfungen – das Üben des Prüfungsprogrammes sollte tatsächlich nicht den größten Teil des Trainings ausmachen, denn das Karate hat so viele Facetten zu bieten, dass diese Beschränkung sehr bedauerlich wäre.

 

Wartezeiten

Gürtelgrad
9. Kyu
8. Kyu
7. Kyu 6. Kyu
5. Kyu
4. Kyu 3. Kyu
2. Kyu
1. Kyu 1. DAN
2. DAN

Gürtelfarbe
weiß
gelb
orange grün
blau
blau braun
braun
braun schwarz
schwarz
Vorbereitungszeit
keine
3 Monate
3 Monate 3 Monate
4 Monate
4 Monate 4 Monate
4 Monate
4 Monate 1 Jahr
2 Jahre


Voraussetzungen zur Zulassung

Junior-Dan
1. DAN
2. DAN 

schwarz-rot
schwarz
schwarz

12. Lebensjahr vollendet
1 Jahr / 16. Lebensjahr vollendet
2 Jahre / 18. Lebensjahr vollendet

Für Kinder und Schüler bis 14 Jahren können Zwischenprüfungen mit farblicher Kennzeichnung am Gürtel (Querstreifen in der Farbe des nächsten Gürtelgrades) durchgeführt werden.

Z.B. nach der 1. bestandenen Zwischenprüfung ein gelber Querstreifen. Bei der Prüfung zum 8. Kyu den gelben Gurt. Bei der 3. Zwischenprüfung einen orangenen Querstreifen auf dem gelben Gurt usw. Die letzte Zwischenprüfung liegt zwischen dem grünen und dem blauen Gurt. Prüfungen können im Shotokan-Stil oder stilrichtungsoffen abgelegt werden.

Eine Verpflichtung zum Ablegen von Gürtelprüfungen besteht nicht.

 

 

 

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